Im folgenden handelt es sich um keine rechtsverbindliche Auskunft (ich bin kein Anwalt)!
1. TKG §88 Abs. 1
"Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. "
Die Ausschlussklausel findet man dann (sehr amtsdeutsch) in Abs. 3
"Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus "
Du darfst als Admin also gucken, wenn es für die Erbringung der Dienstleistung und/oder deren Entstörung notwendig ist. Das ist auch gleich die Klausel, warum überhaupt die Swyxware Logs erlaubt sind, die ansonsten nach Abs. 1 nämlich verboten wären.
Zusätzlich ist auch Tkg §96 zu beachten, da im Regelfall die erhobenen Daten der Swyx selbst NICHT abrechnungsrelevant sind und damit von diesem § nicht betroffen sind.
ggf. ebenfalls anwendbar sind auch §99, §101 und §102
Hängt dann auch sehr davon ab, wer konkret die Swyx selbst betreibt.
Im Zweifelsfall kommen neben dem TKG auch z.B. BgB und co. zum Einsatz, daher sollte man bei solchen Überwachungsfunktionen _immer_ das schriftliche Einverständnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten einholen um sich als Admin abzusichern.